Mittwoch, 03.12.2025

Wolf während Drückjagd im Lahnsteiner Revier gesichtet

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Bei einer Drückjagd im Jagdrevier Spießborn I in Lahnstein ist am 16. November 2025 ein Wolf beobachtet worden. Die Maßnahme hatte das Ziel, die zuletzt gestiegenen Schwarzwildschäden in den Wohnbereichen Friedland und Friedrichsegen zu verringern. Teilnehmer der Treibjagd dokumentierten die Anwesenheit des Tieres mit einem Video, das unter den Jägern verbreitet wurde.

Sichtung und Ablauf der Jagd

Nach Angaben der beteiligten Schützen konnten mehrere Personen das Tier eindeutig feststellen. Um eine mögliche Begegnung zwischen dem Wolf und Jagdhunden zu vermeiden, wurde das Treiben vor Ort angepasst. Diese Änderungen wurden nach Angaben der Veranstalter erfolgreich umgesetzt. Der zuständige Wolfsbeauftragte der Region wurde unmittelbar informiert.

Die Drückjagd war laut Mitteilung eine Reaktion auf deutlich zunehmende Schäden durch Schwarzwild in den genannten Wohnbereichen. Konkrete Zahlen zu den Schäden oder zur Zahl der beteiligten Jäger wurden in der Mitteilung nicht genannt.

Verhaltensempfehlungen bei einer Begegnung

Die Landesjagdverbände und die Jägerschaft des Hegerings Lahnstein geben Hinweise zum richtigen Verhalten bei einer Begegnung mit einem Wolf. Im Regelfall werde sich ein Wolf zurückziehen. Grundsätzlich wird geraten, stehen zu bleiben und sich ruhig zu verhalten.

Wenn sich ein Wolf nicht sofort entfernt, sollten Betroffene Ruhe bewahren und nicht wegrennen, da Fluchtverhalten den Jagdinstinkt auslösen kann. Es wird empfohlen, den Wolf zu beobachten, ohne sich zu nähern, langsam Abstand zu gewinnen und nicht den Rücken zuzuwenden. Lautes Auftreten, zum Beispiel durch Sprechen in fester Stimme, Klatschen oder das Heben der Arme, kann helfen, das Tier zu veranlassen, das Gebiet zu verlassen. Freilaufende Hunde sollten sofort an die Leine genommen werden.

Panische Bewegungen, Schreien und Wegrennen gelten als zu vermeidendes Verhalten. Nur im äußersten Notfall raten die Verbände dazu, mit Steinen oder Ästen zu drohen.

Meldung und Dokumentation nach einer Sichtung

Wer einen Wolf beobachtet, soll die Sichtung der Stadt oder den zuständigen Jagdpächtern beziehungsweise dem Hegering melden, falls der Wolfsbeauftragte für das Gebiet nicht bekannt ist. Zu den geforderten Angaben gehören Datum, Uhrzeit, genauer Ort und eine Beschreibung des Tieres.

Fotos oder Videos sollten nur aus sicherer Distanz angefertigt werden und dürfen nicht durch Annäherung an das Tier erkauft werden. Die Verbände bitten um eine sachliche Dokumentation, um weitere Maßnahmen und Beobachtungen zu ermöglichen.

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