Mittwoch, 03.12.2025

Führerscheine aus 1999 bis 2001 müssen bis 19. Januar 2026 umgetauscht werden

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In Deutschland müssen Inhaber von Führerscheinen, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, ihre Dokumente bis zum 19. Januar 2026 gegen das neue Format umtauschen. Die Maßnahme dient der Vereinheitlichung der Dokumente und soll Fälschungen erschweren.

Wer ist betroffen

Betroffen sind ausschließlich Führerscheine mit Ausstellungsjahren 1999 bis 2001. Personen, deren Führerschein aus einem früheren Jahr stammt, hätten den Umtausch bereits vornehmen sollen. Sie können den Austausch jedoch weiterhin ohne zusätzlichen Aufwand nachholen. Für Menschen, die vor 1953 geboren sind, gilt eine spätere Frist: Sie haben noch bis Anfang 2033 Zeit, ihren Führerschein erneuern zu lassen.

Fristen und Zweck des Umtausches

Die Frist für die genannten Jahrgänge endet am 19. Januar 2026. Ziel der Umtauschregelung ist, ein einheitliches, moderneres Kartenformat einzuführen und damit die Wahrscheinlichkeit von Fälschungen zu verringern. Behörden begründen die abgestuften Fristen mit organisatorischen Abläufen und einem schrittweisen Austausch älterer Dokumente.

So läuft der Umtausch ab

Der Umtausch kann online über die städtische Webseite erfolgen. In Koblenz wird auf www.koblenz.de auf die entsprechende Online-Anwendung verwiesen. Alternativ kann der Antrag persönlich gestellt werden. Dafür ist in der Regel eine zuvor online vereinbarte Terminbuchung bei der zuständigen Führerscheinstelle erforderlich.

Für weitere Fragen empfiehlt sich die direkte Kontaktaufnahme mit der örtlichen Führerscheinstelle. Dort gibt es Auskünfte zu benötigten Unterlagen, Gebühren und Bearbeitungszeiten.

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