Während des Weihnachtsmarktes und der Veranstaltung Koblenzer Winterzeit gelten in der Altstadt von Koblenz ab dem 21. November bis zum 4. Januar neue Zufahrtsregeln. Fahrzeuge dürfen den Bereich nur zwischen 5 Uhr und 10 Uhr befahren. Die Stadt hat zudem die Sperrzeiten der Poller entsprechend angepasst.
Geltungsbereich und Zeitrahmen
Die Einschränkung betrifft die gesamte Fußgängerzone sowie die Kornpfortstraße, die Eltzerhofstraße und die Görresstraße. In diesem Zeitraum ist die Zufahrt ausschließlich in dem genannten Zeitfenster möglich. Ziel der Maßnahme ist es, den Veranstaltungsbetrieb mit den Bedürfnissen des Lieferverkehrs und der Anwohnerinnen und Anwohner zu koordinieren.
Dauerhafte bauliche Sperrungen
Zusätzlich zu den zeitlichen Beschränkungen hat die Stadt an mehreren Stellen dauerhafte bauliche Sperrungen eingerichtet. Betroffen sind die Zufahrt am Altenhof auf Höhe der Poller Anlage, die Ecke Pfuhlgasse und Löhrstraße in Höhe des Fahrradgeschäfts Franz sowie die Ecke Nagelsgasse und Rheinstraße. Diese Stellen sind nicht mehr befahrbar.
Ausnahmen und Beantragung von Chipkarten
Anliegerinnen und Anlieger der Bereiche außerhalb der Fußgängerzone, also der Kornpfortstraße, der Eltzerhofstraße und der Görresstraße, können eine Chipkarte für die Poller beantragen. Dies gilt ebenfalls für Bewohnerinnen und Bewohner, die Anrecht auf das Befahren privater Stellplätze haben. Zuständig ist die Verwaltungsabteilung des Tiefbauamtes. Kontakt: Telefon 0261 129 4180, E Mail tiefbauamt.verwaltung@stadt.koblenz.de.
Die Stadtverwaltung hat angekündigt, die geänderten Regelungen während des Veranstaltungszeitraums umzusetzen und entsprechend zu kontrollieren. Weitere Informationen stellt das Tiefbauamt zur Verfügung.
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