Dienstag, 28.07.2026

Lahnstein erlaubt Außenbereiche der Gastronomie bis Mitternacht am 8. August

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Die Stadt Lahnstein hat für den Veranstaltungstag Rhein in Flammen am Samstag, 8. August 2026, eine zeitlich befristete Ausnahmeregelung für die Außengastronomie beschlossen. Demnach dürfen alle genehmigten Freisitze innerhalb des Stadtgebiets an diesem Abend bis 24:00 Uhr betrieben werden.

Regelung im Überblick

Die Erlaubnis gilt ausschließlich für genehmigte Freisitze der Gaststätten im Stadtgebiet und bezieht sich auf die Betreibszeit am genannten Datum. Außerhalb dieses Zeitraums bleiben die bisherigen Öffnungs- und Nutzungsbestimmungen bestehen. Die Maßnahme betrifft demnach nur die Außengastronomie und ist auf den Veranstaltungstag beschränkt.

Begründung und Zielsetzung

Die Stadt begründet die Entscheidung damit, Besucherinnen und Besuchern den Abend in einer angenehmen Atmosphäre zu ermöglichen und Gastronomen die Chance zu geben, dem erwarteten höheren Gästeaufkommen gerecht zu werden. Für die Betriebe bedeutet das, ihre Außenbereiche planmäßig bis Mitternacht zu nutzen können.

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